Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Beherbergung in den chaLAAlets

 Stand 01.12.2023       

Geltung:
Für die Erbringung von Leistungen durch Oberrenzer KG (im weiteren auch Beherberger genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern in diesen AGB nichts Anderslautendes geregelt ist, gelten die vom Fachverband Hotellerie (1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63) herausgegebenen Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (AGBH 2006) subsidiär. Diese können elektronisch unter https://bit.ly/3Ht5Hky bezogen, eingesehen bzw. bestellt werden. Geschäftsbedingungen des Gastes einheitliche Bezeichnung für den Vertragspartner (Besteller/Gast/Veranstalter etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt. 

Vertragsabschluss, Anzahlung:
Vertragspartner sind der Beherberger und der Gast (Einzelgast, Reiseveranstalter oder private Reisegruppen).

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande, wobei hierbei die gegenständlichen AGB ausschließlich zu Grunde gelegt werden, was auch durch tatsächliche Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung ausdrücklich durch den Gast bzw. Veranstalter anerkannt wird. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet. Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.

An- und Abreise:
Gebuchte Chalets stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Chalets erfolgt am Anreisetag durch den Beherberger. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat der Beherberger das Recht, gebuchte Chalets nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Beherberger steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Hat der Gast jedoch die Ankunft „garantiert“ und/oder eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) das Chalet (die Chalets) bis spätestens 10:00 Uhr des folgenden Tages reserviert. Wird ein Chalet erstmalig vor 8:00 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.

Der Gast hat, bei einer vorgesehenen Abreise nach 10:00 Uhr der Gastgeber dies bis spätestens 18:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei einer Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe Chaletpreis, nach 18:00 Uhr der volle Chaletpreis zu bezahlen.

 

Preise:
Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfallen, sind diese in den Preisen eingeschlossen. Die Ortstaxe ist nicht in den Preisen inkludiert und wird vor Ort verrechnet.

Eine Erhöhung dieser Steuern und Gebühren nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. 

Zahlungsbedingungen:
Alle Rechnungen des Beherbergers sind bei Abreise des Gastes bzw. Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlung können in bar, mittels Bankomatkarte oder mit Kreditkarte erfolgen.

In jedem Falle kann der Beherberger vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges gilt bei beiderseitigen Unternehmergeschäften § 1333 ABGB. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr verlangt werden.

Rücktritt und Stornierung:
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger vom Beherberger nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Beherbergers, behält sich der Beherberger das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Soweit nicht anders vereinbart wurde, gelten für den Gast/Veranstalter nachstehende Stornierungsbedingungen. 

Stornierungsbedingungen:
bis 22 Tage vor dem Ankunftstag kostenfrei;
ab 21 Tagen vor dem Ankunftstag 100% der Gesamtaufenthaltskosten;
 

Reiseversicherungsschutz:
Um Kosten und Ärger bei Stornierung oder vorzeitiger Abreise zu vermeiden, aber auch für mehr Sicherheit im Österreichurlaub, empfiehlt der Beherberger den Abschluss einer Reisestornoversicherung mit der Europäischen Reiseversicherung Link: Hotelstorno Plus – Europäische Reiseversicherung (europaeische.at) 

Haftung:
Fundsachen, insbesondere auch im Chalet zurückgelassene Sachen des Gastes (soweit diese nicht offenkundig wertlos sind), werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungsfrist gilt die Fundsache als entledigt. Der Beherberger kann daher nach Ablauf dieses Jahres diese Sachen nach Belieben verwerten, oder auch vernichten.

Für Sachschäden, die ein Gast erleidet, haftet der Beherberger nur dann, wenn sich der Sachschaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und den Beherberger oder seine Dienstnehmer hieran grobes Verschulden trifft.

Für eingebrachte Gegenstände haftet der Beherberger nur bis zum jeweiligen gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des Beherbergers gewöhnlich in Verwahrung geben.

Der Beherberger stellt dem Gast einen Auto-Stellplatz kostenfrei zur Verfügung. Es kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, ist der Beherberger nicht haftbar, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

Allgemeines:
Eine Unter- oder Weitervermietung, sowie die Nutzung von Chalets zu anderen als Wohnzwecken bedürfen ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers.

Der Beherberger weist darauf hin, dass von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten ist. Es sind keinerlei Parties oder Feiern gestattet.

Für Schäden im Chalet, auf den dazugehörigen Terrassen, Wellnessangeboten und im gesamten Chalet-Gelände, die durch den Gast verursacht werden haftet der Gast in vollem Umfang.

Erfüllungsort, sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag ist, soweit zulässig (§14 KSchG), Korneuburg. Anzuwenden ist ausschließlich österreichisches Recht.

Sauna mit Salzsteinen

Die trockene Hitze einer Sauna in Verbindung mit Salzsteinen hat besonders positive Auswirkungen auf den Körper.
Da Salz von Natur aus antibakteriell und entzündungshemmend ist, wird es auch zur Behandlung
von Atemwegsproblemen, zur Linderung saisonaler Allergiesymptome und zum Entgiften von Körper und Haut eingesetzt. Außerdem entstehen durch das Erhitzen der Salzsteine negativ geladene Ionen, die eine viren- und bakterienhemmende Wirkung haben sollen.